Honorar


Erstgespräch zum Kennenlernen

60 Minuten        70,- €


Für das erste Gespräch wird um Barzahlung nach dem Ende der Sitzung gebeten. Für ggfs. weitere Termine können andere Zahlungsweisen vereinbart werden.


Paartherapie / Eheberatung / Paarcoaching

90 Minuten      130,- €


Sexualberatung / Sexualtherapie

Coaching/ Psychotherapie

 60 Minuten       90,- €


Termine Wochentags

ab 18.00 Uhr Terminbeginn

60 Minuten        110,-€

90 Minuten       150,-€


Termine an Samstagen und Feiertagen

60 Minuten        130,-€

90 Minuten        160,-€


Die Preise gelten auch für telefonische oder Online Beratungen.

Wenn eine Terminabsage nicht spätestens am vorherigen Werktag erfolgt, ist das ausgefallene Honorar zu entrichten.



Kostenübernahme

bei Paartherapie und Sexualtherapie

Paartherapie und Sexualtherapie gehören zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und werden weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenkassen übernommen.

Es besteht die Möglichkeit die Therapiekosten unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" (§ 33 EstG) steuerlich abzusetzen.


Kostenübernahme bei Psychotherapie

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) nicht. Private Zusatzversicherungen oder private Krankenkassen erstatten ggfs. einen Teil der Kosten. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung zur Kostenübernahme für Psychotherapie. Wichtig ist die Frage, welche therapeutischen Verfahren und welcher Umfang finanziert werden.



Ausfallhonorar

Da ich eine Terminpraxis führe, sind die Termine für Sie speziell reserviert. Sie haben dadurch den Vorteil, dass keine Wartezeiten entstehen.
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich spätestens 24 Stunden davor um eine Absage (am einfachsten per Mail). Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei späteren Absagen wie auch bei fehlender Absage den gesamten Stundensatz in Rechnung stelle.



Schweigepflicht

Als Therapeutin für Psychotherapie n. d. Heilpraktikergesetz bin ich an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 630a BGB) sowie im Patientenrechtegesetz geregelt. Daraus ergibt sich eine Schweigepflicht, die sich in ihrem Umfang nicht von der ärztlichen Schweigepflicht unterscheidet. Dazu gehört auch bereits die Tatsache, dass Sie als Klient zu mir in die Praxis kommen.